Bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetztes 1949 wurde Kindern eine rechtliche Stimme verliehen, denn eine Altersbeschränkung aller darin verankerten Rechte sieht das Gesetz nicht vor. Die Realität sieht anders aus, denn nach wie vor streiten sich Vertreter der Justitia, ob in dieser Zusicherung bereits alle Rechte vollumfänglich enthalten seien, oder ob es nicht mehr und ausdrücklicher Kinderrechte bedarf. Die Rechtswissenschaftlerin Anne Röthel plädiert in ihrem Beitrag in Kursbuch 201 für den letztgenannten Weg: "Kinderrechte ernst zu nehmen heißt, das Recht des Kindes auf Eigenzuständigkeit in eigenen Angelegenheiten und die Beachtung des Kindeswillens so zu garantieren, dass Kinder dies auch ins Leben setzen können." Und dafür braucht es deutlich formulierte und verankerte Gesetzte.
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