Abbé Emmanuel Joseph Sieyès ist - neben Rousseau - zweifelsohne der wichtigste Denker der Französischen Revolution. Er zählt zu den Gründungsfiguren des Menschenrechtsdenkens und des demokratischen Konstitutionalismus. Bisher wurde er jedoch vor allem auf seine Schriften aus der Frühphase der Französischen Revolution reduziert. Nicht selten wurde er auf dieser Grundlage als Vertreter eines einseitig-rationalistischen Politikverständnisses porträtiert, dessen Technizismus mitunter sogar für die terroristische Entgleisung der Französischen Revolution (mit-)verantwortlich gemacht wird. Eine solche verfehlte Sieyès-Rezeption lässt sich nur revidieren, wenn neben den bekannten frühen Schriften auch die des 'späten' Sieyès zur Verfügung stehen. Mit der Übersetzung und Herausgabe der wichtigsten Schriften von Sieyès aus dem Zeitraum 1775-1795 wird erstmalig eine umfassende deutschsprachige Studienausgabe vorgelegt, ergänzt durch eine Einleitung sowie kritische Kommentierung der Texte, die einen Interpretationsrahmen für sein Werk schafft, wie er bislang weder in Deutschland noch in Frankreich existiert.
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"Eine hübsche Gelegenheit für den interessierten Leser, über den wechselvollen Verlauf dessen nachzudenken, was man im Allgemeinen «historischen Fortschritt» nennt." aus: Neue Zürcher Zeitung, 13. Juli 2010 (Nr. 59), S. 45 "[W]er über die Verfassungsdiskussion hinaus wissen will, mit welchen Argumenten man einerseits die Privilegienwirtschaft des Ancien Régimes kritisieren und andererseits die Sonderrechte des Klerus verteidigen kann, wer wissen will, wie man die Monarchie für die der Republik gegenüber bessere Staatsform halten und gleichzeitig für die Enthauptung Ludwigs XVI. stimmen kann, der muss dieses Buch lesen." In: Portal für Politikwissenschaft vom 25. Oktober 2010 "Das auch seiner äußeren Gestaltung nach schöne Buch ist für jede Bibliothek (zur Geschichte) des Öffentlichen Rechts, zur Allgemeinen Staatslehre, zur Ideengeschichte der Rechtsphilosophie und zur Politischen Theorie eine Bereicherung." Rainer Keil, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Bd. 99, 1/2013, S. 118-120