Fachbuch aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut (Fakultät BWL), Veranstaltung: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Korruption kommt nicht im Gesetz vor. Der Gesetzgeber benutzt stattdessen das Wort „Vorteil“. Generell wird in den Fachwerken zwischen Straftaten gegen den Wettbewerb, Straftaten gegen Verfassungsorgane, sowie bei Wahlen und Abstimmungen, und Straftaten im Amt unterschieden. Vor allem im Paragraph 331 des Strafgesetzbuches wird auf die Bedeutung und die damit verbundenen Maßnahmen der Vorteilsbeschaffung eingegangen. So wird im eben genannten Paragraphen Vorteil als „Leistung, die den Amtsträger oder einen Dritten wirtschaftlich, rechtlich oder auch nur persönlich objektiv besser stellt und auf die er keinen Anspruch hat“ definiert. (https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html)