Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist die Ergründung der Frage, was neu an der "neuen" Eugenik ist. Im Mittelpunkt stehen zwei Verfahren der neuen Reproduktionstechnologien: die Pränataldiagnostik (PND) und die Präimplantationsdiagnostik (PID). Untersucht wird dabei, ob die angewandten Methoden der Medizin als eugenisch bestimmbar sind. Die PND beinhaltet alle Vorgänge der vorgeburtlichen Untersuchungen, die der Erkennung von Krankheiten und Behinderungen des Fötus im Mutterleib dienen. Welche Erwartungen die InanspruchnehmerInnen pränataldiagnostischer Maßnahmen verfolgen, wird u. a. durch die kritische Beleuchtung eines Schwangerschaftsratgebers dokumentiert, der die Untersuchungen offensichtlich als Beruhigungsmaßnahme deklariert. Dies entspricht dem Ansinnen vieler NutzerInnen und ist im Kontext der Untersuchungen jedoch nicht leistbar. Differenzierter Betrachtung bedarf desgleichen die PID. Ein rigoros verallgemeinertes "Ja" oder "Nein" ist unerreichbar. Zur Verdeutlichung dieser Komplexität wird das Konzept einer liberalen Eugenik vorgestellt. Diese Konzeption bezeugt, dass es bei den gegenwärtigen Debatten nicht mehr um einen unmoralischen eugenischen Charakter der angebotenen Methoden geht, sondern darum, wie die Leistungen gerecht einsetzbar sind. Da die PID mit einer Auswahl von "guten" und "schlechten" Embryonen verbunden ist, ist ein eugenischer Charakter ist für sie de facto verpflichtend. Deutlich wird, dass den Methoden der PND und der PID eine innere eugenische Logik unterliegt, auf deren Gefahren stets verwiesen und über deren sich ständig erweiternden Aussichten immer wieder neu verhandelt werden sollte. Die Vermutung einer Doppelmoral, da Leben im Mutterleib vernichtet werden kann, die Auswahl in der Petrischale in Deutschland jedoch derzeit noch unzulässig ist, müssen geltend gemacht werden. Argumentationsführend wird eine Einschätzung zum Konformitätsdruck zu einer Inanspruchnahme vorgeburtlicher Untersuchungen absolviert. Daraus wird ein Bogen gespannt, der kennzeichnet, dass zwar die Zugangsvoraussetzungen im Gegensatz zur "alten" Eugenik verändert sind (Freiwilligkeit/Selbstbestimmung im Gegensatz zu Zwang), deren Wahrheitswert durch die erbrachten Ausführungen jedoch fraglich wird. Anhand der Erläuterungen wird ersichtlich, dass die "neue" Eugenik im Vergleich zur "alten" andere, verlagerte Gefahren birgt, die stets der Diskussion bedürfen.
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