Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung, Gesellschaft, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Religion oder seinem Geschlecht angeboren sind und als unabdingbar gelten, um ein Leben in Würde zu führen. Über die Frage, welche Rechte jedoch unabdingbar sind und welchen Rechten Vorrang gegenüber anderen Menschenrechten zu erteilen sind, wird heftig debattiert. Einerseits kann man die Menschenrechte als moralisch begründete Rechte verstehen, die für alle Menschen auf der Welt gleich gelten sollen. Andererseits bedürfen Sie, "um vollwertige Rechte zu werden, einer Verrechtlichung, ein Prozess, der sowohl innerstaatlich wie zwischenstaatlich zu verstehen ist." Diese Verrechtlichung erfolgte später durch die internationalen Pakte der Vereinten Nationen und durch ihren Einbau als Grundrechte in die einzelstaatlichen Verfassungen und sind einem höchst schwierigen politischen Prozess der Ausbalancierung von historischen, nationalen und wirtschaftlichen Interesen geschuldet. Die Menschenrechte stehen also zwischen einer moralischen Idealisierung auf der einen Seite und einer politisch ausgehandelten, rechtlichen Institutionalisierung auf der anderen Seite. In den gängigen Publikationen und Diskussionen zu Menschenrechten wird zwischen zwei Freiheitsrechten unterschieden: zwischen den positiven und den negativen Freiheitsrechten. Diese Kennzeichnungen sollen im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden.
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