Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Jahre 2000 auf ambitionierte Zielvorgaben zur ökologischen Gewässerqualität verpflichtet, die regulär bis Ende 2015 umzusetzen waren. Zwei Jahre nach dieser Frist ist dies jedoch nur in acht Prozent der deutschen Oberflächenwasserkörper und in nur zwei Prozent der niedersächsischen Oberflächenwasserkörper gelungen und große Fortschritte sind weiterhin nicht in Sicht. Der Band zeigt auf, dass dieses eklatante Umsetzungsdefizit wesentlich auf Mängel der Organisation, Finanzierung und rechtlichen Durchsetzung zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund wird dargelegt, welche rechtlichen Verpflichtungen sich aus der Richtlinie mit Blick auf die Planung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie auf die Organisation und Finanzierung der Gewässerentwicklung ergeben. Daran anknüpfend werden Vorschläge für eine richtlinienkonforme Ertüchtigung der Fließgewässerentwicklung entwickelt.
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