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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1.7, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema des Essays und seine methodische Komponente befinden sich an der Kreuzung der drei Geisteswissenschaftsbereichen. Erstens geht es um die Geschlechtergeschichte - eine Richtung, die in der westlichen Geschichtsschreibung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark entwickelt wurde. Es ist jedoch anzumerken, dass die Geschlechtergeschichte in Russland…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1.7, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema des Essays und seine methodische Komponente befinden sich an der Kreuzung der drei Geisteswissenschaftsbereichen. Erstens geht es um die Geschlechtergeschichte - eine Richtung, die in der westlichen Geschichtsschreibung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark entwickelt wurde. Es ist jedoch anzumerken, dass die Geschlechtergeschichte in Russland sich später als in westlichen Ländern zu entwickeln begann - erst in den späten 1980er Jahren, in der Zeit der Perestroika, als die russischen Geisteswissenschaften die Möglichkeit erhielten, ausländische Erfahrung vollständig zu nutzen. Studien zur Geschichte der Frauen - jedoch ohne die spezielle Methodologie - sind schon in der sowjetischen Geschichtsschreibung erschienen. Beispielsweise wurden mehrere Studien zu Frauen in der revolutionären Bewegung sowie zu Fragen der Frauenbildung im zaristischen Russland veröffentlicht. Allerdings blieben einige von genannten Geschichtsarbeiten nie preisgegebene Dissertationen, was auf eine niedrige Popularität des Themas in der sowjetischen Geschichtswissenschaft hinweist. Es ist zu bemerken, dass in vielen Gesetzgebungsakten des Russischen Reiches das Alter des Erwachsenenalters für Frauen und für Männer voneinander abweicht. Beispielsweise bestimmte Peter der Große in seiner Verordnung vom Jahr 1714 das Alter des Erwachsenenalters für Frauen auf 17 Jahre und für Männer auf 18 Jahre. Die russische Kaiserin Katharina II. bestimmte in einem Dekret vom Jahr 1762 über Gerichtsverfahren das Alter des Beginns der Rechtsfähigkeit für Männer mit 20 Jahren und für Frauen mit 18 Jahren. Die Hinweise auf eine derart frühe Beteiligung der Mädchen an der "Erwachsenenwelt" finden sich in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. In diesem Essay werden mehrere hypothetischen Antworten auf die Frage gegeben, warum Frauen im Russischen Reich früher als Männern "reiften".

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