Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist keine Erfindung der 1970er-Jahre. Schon in den 1950er- und 1960er-Jahren befasste sich eine Gruppe vorausschauender Politikerinnen und Politiker mit den zeitgenössischen Umweltproblemen und suchte nach Lösungen. Die 1953 gegründete Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) vereinte Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen, die ein gemeinsames Anliegen verfolgten: Sie wollten überparteilich, parlamentsübergreifend und im Konsens die Lebensgrundlagen des Menschen durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise sichern. Die IPA sorgte in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik maßgeblich dafür, dass Umwelt- und Naturschutzfragen auf die Agenda der Parlamente kamen – so zum Beispiel die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, die Verpestung der Luft oder die Vergiftung der Gewässer. Auf ihre Initiative hin und dank ihrer Hartnäckigkeit entstanden Gesetze, von denen einige im Kern bis heute fortgelten und unsere unmittelbare Lebenswelt prägen. Auch der konsensuale Ansatz der IPA ist geeignet, den aktuellen Umweltdiskurs zu bereichern.
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