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Wehrdisziplinarrecht in Fällen (eBook, PDF) - Widmaier, Ulrich; Weber, Sebastian
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Erstmalige kompakte Übersicht zum Wehrdisziplinarrecht
Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert?
Wehrdisziplinarrecht in Fällen stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar.
Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen:
Alkohol | Drogen | Kameradschaft | Politische Treuepflicht | Sexuelle Belästigung | Vermögensdelikte | Waffen und Munition
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Produktbeschreibung
Erstmalige kompakte Übersicht zum Wehrdisziplinarrecht

Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert?

Wehrdisziplinarrecht in Fällen stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar.

Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen:

  • Alkohol
  • Drogen
  • Kameradschaft
  • Politische Treuepflicht
  • Sexuelle Belästigung
  • Vermögensdelikte
  • Waffen und Munition


Wehrdisziplinarrecht in Fällen ist speziell für Soldaten und Soldatinnen gedacht, um sich an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Es bietet allen Betroffenen Einblicke im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes. Darüber hinaus ist es auch für weitere Verfahrensbeteiligte überfällig, da das Wehrdisziplinarrecht längst nicht mehr mit einem „Orchideenfach“ verglichen werden kann.

Wehrdisziplinarrecht in Fällen wird empfohlen vom Deutschen BundeswehrVerband.

Autorenporträt
Prof. Dr. jur. Ulrich Widmaier, Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.; Honorarprofessor für Öffentliches Recht, Öffentliches Dienstrecht und Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention an der Universität Halle-Wittenberg.

Sebastian Weber, Fachanwalt für Strafrecht. Er ist als Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes tätig.