Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 2.4, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Proseminar Koexistenz und Konflikt das Zusammenspiel traditioneller und moderner Rechtssysteme in Afrika, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorwort: Die hier vorliegende Arbeit über das Thema Genitalverstümmelung in Afrika, wurde von mir im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, das innerhalb des Fachbereiches Historische Ethnologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main angeboten wurde, bearbeitet. Dieses Thema wählte ich bewusst aus, es wurde mir also nicht einfach nur so zur Bearbeitung zugeteilt. Vor allem wollte ich ein klareres Bild über dieses Thema haben, als das welches man von Aufklärungsplakaten bekommt, an denen man vorbeiläuft, wenn man durch die Stadt geht. Die Gliederung des folgenden Textes beginnt damit, deutlich zu machen, wo auf der Welt Genitalverstümmelung vorkommt und wie groß ihre Verbreitung ist. In diesem dem ersten Abschnitt werden Zahlen von Betroffenen angegeben. Daraufhin folgen die Techniken der Genitalverstümmelung, wie sie im Einzelfall durchgeführt wird. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, wie wir noch später genauer feststellen werden. Als nächstes kommen wir zum Zeitpunkt der Beschneidung, womit gemeint ist, in welchem Alter die Mädchen sind, bei denen sie vollzogen wird, um dann unter dem nächsten Punkt (dem vierten) auf diejenigen zu sprechen kommen, die sie ausführen. Welcher Mittel sich die Ausführenden bedienen wird unter 5. Werkzeug behandelt, um dann unter 6. die Folgen der Genitalverstümmelung, die dann noch mal unter 6.1 Medizinische Folgen, 6.2 Sexuelle Folgen und 6.3 Psychische Folgen aufgegliedert werden, aufzuführen. Der Abschnitt 7. ist scheinbar ein wenig von den vorherigen Abschnitten losgelöst, es geht natürlich immer noch um Genitalverstümmelung, aber dieser Abschnitt zielt nicht mehr auf die medizinischen Aspekte ab, sondern auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung. Von 7. Genital- verstümmelung und Menschenrechte gelangen wir dann, unter 8. zu einem Beispiel für eine Kampagne zur Abschaffung der Genitalverstümmelung, wodurch die vorher angesprochenen Menschenrechte geschützt werden sollen.