"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." (Auszug aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie) Wie man diesem Zitat entnehmen kann, ist und war Wasser schon immer eines der kostbarsten Güter der Erde: Die Hochkulturen in der Geschichte der Menschheit gründeten ihren Wohlstand in großem Maße auf das Vorhandensein von Wasser und auch heute noch bestimmt die weltweit ungleiche Verteilung der Wasservorräte den Gegensatz zwischen Armut und Reichtum. Wasser und Zivilisation gehören untrennbar zusammen. Es gibt somit viele Gründe, der wichtigsten Lebensgrundlage der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Beauftragt von den Mitgliedstaaten hat die Kommission der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl wichtiger Regelwerke zum vor- und nachsorgenden Schutz der Gewässer verabschiedet. Eine dieser Bestimmungen ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG, 2005). Hauptziele der Wasserrahmenrichtlinie sind der Schutz und die Verbesserung der aquatischen Umwelt europäischer Gewässer sowie die Förderung einer nachhaltigen, ausgeglichenen und gerechten Wassernutzung (WEINZIERL, 2003). Die vorliegende Ausarbeitung soll in diesem Zusammenhang klären, welche besonderen Anforderungen die europäische Wasserrahmenrichtlinie an den Südraum Leipzig und die entstehende Seenlandschaft stellt und zugleich aufzeigen, wie weit der Mensch in der künstlichen Gestaltung seiner Umgebung gehen kann, ohne die natürlichen Regulationsmechanismen der Natur zu zerstören.
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