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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Rechts scheint unauflöslich mit dem der Freiheit verknüpft zu sein. Wir können eine Handlung offensichtlich nur dann sinnvoll als unrecht bezeichnen, wenn wir auch annehmen dürfen, dass der Täter die Möglichkeit hatte, anders zu handeln. Gleichzeitig ist es alles andere als eindeutig, wie das Verhältnis von Freiheit und Recht genau zu verstehen ist. Rechtsnormen, so scheint es,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Rechts scheint unauflöslich mit dem der Freiheit verknüpft zu sein. Wir können eine Handlung offensichtlich nur dann sinnvoll als unrecht bezeichnen, wenn wir auch annehmen dürfen, dass der Täter die Möglichkeit hatte, anders zu handeln. Gleichzeitig ist es alles andere als eindeutig, wie das Verhältnis von Freiheit und Recht genau zu verstehen ist. Rechtsnormen, so scheint es, sollten unabhängig von spezifischen philosophischen Positionen über den freien Willen Gültigkeit beanspruchen können und daher ohne Rekurs auf kontroverse ontologische Annahmen dieser Art formuliert werden. Dieses Spannungsfeld spiegelt sich prägnant in der Rezeption von Kants Rechtslehre wider. Während Vertreter der Trennungsthese bestreiten, dass Kants Rechtsbegriff den transzendentalen Begriff von Freiheit, der seiner Moralphilosophie zu Grunde liegt, zur Voraussetzung hat, wird genau diese These von Verfechtern der Abhängigkeitsthese vehement verteidigt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein Argument zu Gunsten der Trennungsthese zu entwickeln, welches ich das Argument der epistemischen Opazität nennen möchte.