Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Ausarbeitung zum Seminar "Regieren in Europa - Europäisches Regieren" befasse ich mich mit einer Analyse der Probleme, die es für Deutschland bei der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik gibt. Zunächst wird die Umsetzung der europäischen Umweltpolitik in Deutschland, Großbritannien und Frankreich betrachtet. Danach stelle ich die Implementationseffektivität der genannten Länder vor und konzentriere mich im weiteren Verlauf der Arbeit nur noch auf Deutschland. Es folgen Erklärungen und Erfolgsbedingungen für eine effektive Implementation. Schließlich endet die Arbeit mit einer abschließenden Bewertung. Die Umweltpolitik der Europäischen Union hat in den vergangenen drei Jahrzehnten eine beachtliche Entwicklung durchlaufen. Es lässt sich seit Beginn der 70er Jahre eine Ausweitung umweltpolitischer Aktivitäten auf europäischer Ebene beobachten, die sich auf alle wichtigen Bereiche des Umweltschutzes erstrecken. Profitiert hat die Entwicklung der europäischen Umweltpolitik von der wechselnden Führungsrolle einiger Mitgliedstaaten. Besonders Deutschland hat in den 80er Jahren auf eine Reduzierung der Emissionen gedrängt und somit die EU-Umweltpolitik entscheidend beeinflusst (vgl. Knill 2008). Traditionell war die Bundesrepublik einem regulativen Ansatz, das heißt sie bevorzugte Steuerungsinstrumente wie Gebote und Verbote, für den Umweltschutz verpflichtet. Besonders im Bereich der Luftreinhaltung war das europäische Umweltrecht vom deutschen kopiert (vgl. Sturm/Pehle 2006). 1987 wurde schließlich die Umweltpolitik mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) als offizielles Handlungsfeld der Gemeinschaft im EWG-Vertrag verankert (vgl. Knill 2008) Seit nun mehr als zehn Jahren ist die Bundesregierung damit konfrontiert, dass ihre Vorstellungen in der Gemeinschaft nicht mehr konsensfähig sind. Im Ministerrat wurden zum Teil gegen ihre Stimme Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die mit dem deutschen Umweltrecht nicht vereinbar sind. Die bekanntesten Beispiele sind die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Richtlinie über die Umweltinformationen, die Öko- Audit-Verordnung, die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie und die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).
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