Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 1,3, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern die politische Bildung im Jugendstrafvollzug zum obersten Vollzugsziel – der Resozialisierung – beitragen kann und vielleicht sollte? Um hierauf einen Antwortansatz zu finden, werden im Folgenden zunächst die Begriffe Resozialisation und politische Bildung definiert und ihre jeweiligen Zielsetzungen erklärt. Dann werden aktuelle Forschungsergebnisse zur Thematik vorgestellt und in den Kontext eingeordnet, um abschließend die, in diesem Kapitel aufgeworfene, Fragestellung zu diskutieren. Jugendliche Straftäter sind Jugendliche. Sie sind nicht ihre Straftaten und sollten auch nicht auf jene reduziert werden. Sie haben genauso Rechte wie junge Menschen, die nicht delinquent wurden. Dazu gehört, dass Jugendliche das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. Diesen Jugendlichen ist durch den Freiheitsentzug schon ein enormer Teil dieser gesellschaftlichen Teilhabe entzogen. Ein Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe - die politische Bildung und politische Teilhabe - kann und sollte ihnen jedoch auch im Strafvollzug ermöglicht werden. Außerdem haben jugendliche Inhaftierte ein Recht auf Bildung, wozu die politische Bildung gehört. Des Weiteren ist die Soziale Arbeit mit jugendlichen Strafgefangenen Teil der Jugendarbeit. Und die „Beteiligung und politische Bildung sind zentrale Aufgaben der Jugendarbeit, verankert im SGB VIII (§ 11)“. Benachteiligte Jugendliche – zu welchen strafgefangene junge Menschen zählen - haben einen besonderen Bedarf an politischer Bildung, da diese meist eine stärkere Unterstützung zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigen und bisher diesbezüglich im Vergleich zu anderen jungen Menschen im Nachteil sind. Auch die allgemein hohen Bildungsdefizite unter strafgefangenen Jugendlichen, machen deutlich, dass im Jugendstrafvollzug politische Bildung „weitaus notwendiger“ ist als in der freien Sozialen Arbeit.