Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, welches am 23. Mai 1949 in Kraft trat, erscheint in der heutigen Betrachtung als ein organischer Rechtstext. Dies lässt jedoch außer Acht, dass seine Entstehungsgeschichte von vielen Konflikten zwischen verschiedenen Interessengruppen, namentlich den westdeutschen Parteiführern und Regierungschefs sowie den alliierten Militärgouverneuren geprägt war (Sörgel 1969: 18). Die Kernfragen der Verfassungsberatungen waren zum einen die Rolle von Volksabstimmungen bei der Konstitution einer verfassungsgebenden Versammlung und der Ratifizierung einer neuen Bundesverfassung, zum anderen die Frage nach der Ausgestaltung von direktdemokratischen Elementen in der neuen Bundesverfassung. Obwohl mit der Weimarer Reichsverfassung eine Tradition von direktdemokratischen Entscheidungsverfahren auf Reichsebene existierte, wurde im Parlamentarischen Rat die Entscheidung getroffen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG, keine direktdemokratischen Elemente enthalten soll. Diese Arbeit soll klären, inwieweit in der Argumentation des Parlamentarischen Rates gegen direktdemokratische Elemente generelle systematische Argumente gegen Direkte Demokratie wiederzufinden sind und in welchen Punkten die Ablehnung aufgrund kontextgebundener, d.h. spezifisch deutscher Interessen erfolgte. Dazu sollen zunächst allgemeine Gegenargumente zur Direkten Demokratie dargelegt werden, um diese dann in Bezug zu der Argumentation des Parlamentarischen Rates zu setzen und dabei vergleichend Gemeinsamkeiten in der Argumentation zwischen diesen zu finden. Dabei werden vor allem die auf die verfassungsgebenden Instanzen einwirkenden historischen Zusammenhänge betrachtet werden, die aus der nationalsozialistischen Vergangenheit und der damaligen gegenwärtigen "Gefahr des Kommunismus" resultierten. Untersuchungsgegenstände werden die Gründe sein, die gegen eine nachträgliche Volksabstimmung über das Grundgesetz sowie gegen die allgemeinen Mitwirkungsrechte des Volkes auf Bundesebene gesprochen haben. Was löste also, wie Otmar Jung schreibt, "die Angst der Regierenden vor dem Volk" aus?
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