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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zunächst das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausführung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsmaßnahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschließend werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielräume für eine Disziplinarmaßnahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschließenden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend beachtet.
Autorenporträt
Florian Hertle studierte Verwaltungsmanagement an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und beschäftigte sich in dieser Zeit neben beamtenrechtlichen Fragestellungen insbesondere mit dem öffentlichen Recht und den Auswirkungen von Grundrechtseingriffen der Verwaltung für den einzelnen Bürger. Seine Diplomarbeit verfasste er zur Entwicklung der Rechtsgrundlagen für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Im Anschluss absolvierte er den Masterstudiengang Governance and Public Policy an der Universität Passau mit einem Auslandssemester an der Higher School of Economics in Moskau. Thematisch beschäftigte er sich in diesem Studium mit staatstheoretischen Fragen, dem internationalen Menschenrechtsschutz und der vergleichenden Policy-Analyse. Ein Fokus lag dabei auf der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union. Seine Masterthesis verfasste er zum Norm- und Wertexport der EU gegenüber Russland seit der Auflösung der Sowjetunion. Nach einer Station als Referent im Öffentlichen Dienst im Bereich der Krankenhausplanung, arbeitet er seit Oktober 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter and der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.