Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut FB Politik und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Politik und Bevölkerung in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18. Oktober 1961 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Sozialcharta, welche am 26. Februar 1965 in Kraft trat. Damit verpflichtete sich die BRD unter anderem zur Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Systems der Sozialen Sicherheit und dessen fortschreitender Optimierung. Die Basis der sozialen Sicherung stellen die gesetzlichen Sozialversicherungen. Zu ihnen gehören die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. In allen Fällen wird der Leistungsbedarf durch das Beitragsaufkommen in einem Jahr finanziert, wobei angesammeltes Kapital als kurzfristige Schwankungsreserve dient. Im Fall der Rentenversicherung spricht man auch von Umlageverfahren beziehungsweise Generationsvertrag, bei dem der Beitragsatz der Versicherungspflichtigen sofort für den Leistungssatz der Rentenempfänger aufgewendet wird. Demnach investieren die Beitragszahler nicht in ihre eigene Rente, sondern finanzieren die auszuzahlenden Renten. Hierbei ergibt sich jedoch folgendes Problem. Aufgrund des demographischen Wandels wird für die Bundesrepublik Deutschland eine Verringerung der Bevölkerungszahl von heute (Stand: 2000) 82 Millionen auf 65 bis 70 Millionen im Jahr 2050 und eine starke Besetzung der Rentnergeneration vorausberechnet. Gründe dafür sind das Absinken des Geburtenniveaus und die steigende Lebenserwartung in Deutschland. Folglich wird sich die Zahl der Leistungsempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern erhöhen, so dass die Rentensicherung kraft des Generationsvertrages seine Funktion, bei steigendem Altenquotient und ohne entsprechende Maßnahmen, verlieren könnte. Mittels genauerer Betrachtung des demographischen Wandels und dessen Einfluss auf das Rentensystem in der BRD sowie der Erläuterung des Rentensystems und der Darstellung von Maßnahmen und Änderungen seitens der Rürup – Kommission (SPD) und der Herzog – Kommission (CDU) zur Sicherung des Rentensystems soll im folgenden Text geklärt werden, inwiefern sich der demographische Wandel negativ auf das soziale Sicherungssystem, im speziellen auf die Rentenversicherung in der BRD, auswirkt. Abschließend soll beurteilt werden, ob ein modifiziertes Rentensystem, angepasst an die demographischen Veränderungen, weiterhin als Bestandteil des sozialen Sicherungssystems betrachtet werden kann.