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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut (17 Punkte), Universität des Saarlandes (Europainstitut ), Veranstaltung: Internationalrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Ausgangspunkt dieser Streitfrage bildet die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta am 7. Dezember 2000 anlässlich des Europäischen Rates von Nizza. Aufgrund dieser bloßen Erklärung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission wird die rechtliche Verbindlichkeit der Charta einhellig abgelehnt. Dass dieser Zustand nicht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut (17 Punkte), Universität des Saarlandes (Europainstitut ), Veranstaltung: Internationalrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Ausgangspunkt dieser Streitfrage bildet die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta am 7. Dezember 2000 anlässlich des Europäischen Rates von Nizza. Aufgrund dieser bloßen Erklärung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission wird die rechtliche Verbindlichkeit der Charta einhellig abgelehnt. Dass dieser Zustand nicht zufrieden stellend ist, zeigen nicht nur die Argumente zur Notwendigkeit eines verbindlichen Grundrechtskatalogs auf EU-Ebene, sondern gerade das nach wie vor andauernde politische Streben und Bemühen, die Rechtsverbindlichkeit der Charta herbeizuführen. Doch warum entfaltet die Charta noch keine rechtliche Bindungswirkung?