Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Direkte Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1998 vereinbarte die rot-grüne Regierungskoalition den Versuch zu unternehmen das Grundgesetz zu ändern und die auf kommunaler und Länderebene schon praktizierten plebiszitären Elemente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auch auf der Bundesebene einzuführen. Es gelang ihr jedoch erst gegen Ende der Legislaturperiode, sich auf einen dahingehenden Gesetzesentwurf zu einigen. Als im Jahr 2002 schließlich im Bundestag über selbigen abgestimmt wurde, stellten sich CDU und CSU dagegen - obwohl diese Parteien ganz offenbar bezüglich dieses Themas innerlich gespalten waren. Das Parlament nahm daher den Vorschlag zwar mit einfacher Mehrheit an, die zur Änderung der Verfassung nötige Zweidrittelmehrheit und damit die Umsetzung des Vorschlags wurde allerdings nicht erreicht. Das Thema "direkte Demokratie" war damit erst einmal vom Tisch - oder etwa doch nicht? Die Vorgänge um den rot-grünen Vorstoß für mehr direkte Demokratie sollen hier dargestellt werden (2.). Dies kann am anschaulichsten anhand einer Beschreibung der Entwicklung des Umgangs mit dem Thema innerhalb der Regierungskoalition geschehen, bei der auch der rotgrüne Gesetzesentwurf von 2002 im Detail beschrieben wird (2.1.). Doch auch auf Seiten der Opposition fand die direkte Demokratie - trotz aller Geschlossenheit bei der Ablehnung des rot-grünen Entwurfs im Bundestag - Freunde, was sich besonders gut am Beispiel der in dieser Hinsicht stark gespaltenen CSU zeigen lässt (2.2.). Die Beschäftigung der Parteien mit dem Thema Volksgesetzgebung wird daraufhin kritisch untersucht werden. Dazu ist es vonnöten das Phänomen darzustellen, das maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die direkte Demokratie auf Bundesebene überhaupt auf die rot-grüne Agenda gekommen ist: Die zunehmende Politikverdrossenheit in Deutschland, die die Legitimation des repräsentativen Systems gefährdet (3.1.). Doch nicht nur die Regierungskoalition auch radikale Parteien machten sich vor diesem Hintergrund die Forderung nach plebiszitären Elementen zu eigen, was am Beispiel der DVU zu zeigen ist (3.1.1.). Bei dem, was sich diese Parteien von diesen Elementen allerdings versprechen, sind wir auch bei dem Punkt angekommen, der den Bundestagsfraktionen den Umgang mit diesem Thema offenbar schwer macht: Der Verlust des Entscheidungsmonopols der etablierten Parteien. Es soll hier der Versuch unternommen werden, darzulegen, warum die Parteien dieser Verlust so schmerzen könnte (3.2.).
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