Das Recht ist ein Teil der Kultur einer Gesellschaft. Diese grundlegende These ist von geisteswissenschaftlichen Ansätzen in der Jurisprudenz immer wieder hervorgehoben und begründet worden. Wesentliche Anregungen gingen dabei vom Neukantianismus aus, insbesondere auch von Gustav Radbruch: Kultur ist durch einen Wertbezug gekennzeichnet. Grundlegender Wert des Rechts ist die Gerechtigkeit. Ungerechtes Recht ist nicht nur mangelhaftes, sondern gar kein Recht. Als Kulturphänomen verstanden, werden die Bezüge des Rechts zur Literatur, zur Stellung des Menschen in seiner zweiten Natur und zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden deutlich. Der kulturwissenschaftliche Ansatz kann nicht einfach auf naturwissenschaftliche Methoden zurückgreifen, sondern wird dem freiheitlichen Charakter dieser Natur entsprechend eigene Erkenntnisweisen des Rechts zugrunde legen müssen. Gerhard Sprenger, der langjährige Redakteur des ARSP und frühere Geschäftsführer des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF), stand in dieser Tradition. Ihm ist dieser Band gewidmet.