Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für BWL), Veranstaltung: Seminar zur ABWL zu bilanzpolitischen Themen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Grundsätzlich werden die Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens mit ihren Herstellungs- oder Anschaffungskosten bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), welche außerdem die Höchstgrenze der Bewertung darstellen. Das Umlaufvermögen unterliegt nach § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB dem strengen Niederstwertprinzip, nach dem ein am Bilanzstichtag vorliegender niedrigerer beizulegender Wert bzw. ein niedrigerer Börsen- oder Marktwert zwingend anzusetzen ist, egal ob dieser voraussichtlich dauerhaft ist oder nicht. Hingegen gilt für das Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertprinzip, was eine Abschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zwingend vorsieht (§ 253 Abs. Satz 3 HGB).Bis hierhin bietet sich dem Bilanzierenden keine Möglichkeit zur Bilanzpolitik. Doch der Gesetzgeber hat Abwertungswahlrechte installiert, die die Unternehmen in die Lage versetzen den Wertansatz des strengen und des gemilderten Niederstwertprinzips zu unterschreiten, und so ihr Ergebnis zu mindern. Für Kapitalgesellschaften existieren Wertansatzwahlrechte in drei Bereichen: Dies sind die voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderungen im Finanzanlagevermögen, der Zukunftswert im Umlaufvermögen und der Steuervorteilswert im Anlage- und Umlaufvermögen. Bilanzierenden Kaufleuten stehen noch weitere Wertansatzwahlrechte offen, doch diese Ausarbeitung beschränkt sich auf die Möglichkeiten von Kapitalgesellschaften. In Kapitel 2 und seinen Abschnitten werden die drei Wertansatzwahlrechte genauer beschrieben. Daraufhin nimmt sich Kapitel 3 dieser Wahlrechte an und stellt ihre Verwendung und ihre Bedeutung anhand einiger großer deutscher Aktiengesellschaften dar. Kapital 4 schließt die Seminararbeit ab.