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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Hochschule Osnabrück (WiSo), Veranstaltung: Europarechtliche Fallstudien, Sprache: Deutsch, Abstract: Entscheidungsbedürftig im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 246 AEUV war für das Amtsgericht Lahr, die Frage der Auslegung der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG dahingehend, ob diese einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegensteht, die besagt, dass der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufs durch den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Hochschule Osnabrück (WiSo), Veranstaltung: Europarechtliche Fallstudien, Sprache: Deutsch, Abstract: Entscheidungsbedürftig im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 246 AEUV war für das Amtsgericht Lahr, die Frage der Auslegung der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG dahingehend, ob diese einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegensteht, die besagt, dass der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufs durch den Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann. Fraglich ist hierzu insbesondere wie der Begriff der „Kosten“ im Kontext der Richtlinie auszulegen ist.
Autorenporträt
Der Autor hat zunächst Wirtschaftsrecht (LL.B.) an der Hochschule Osnabrück mit den Schwerpunkten "Recht des geistigen Eigentums" und "Personalmanagement und Arbeitsrecht" studiert. Nach dem erfolgreichen Bachelorabschluss (Bachelorarbeit auf dem Gebiet des Europarechtes und der Auslegungsmethoden des EuGH) folgten zwei Semester im Fach Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Im Anschluss folgte das Masterstudium (LL.M.) auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes mit der Vertiefung "Personal und Arbeitsrecht". Herr Prüfer schloss das Musterstudium erfolgreich mit einer Arbeit zu nebenstrafrechtlichen Tatkomplexen in Krise, Sanierung und Insolvenz ab. Aktuell ist Herr Prüfer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule in NRW im Bereich Wirtschaftsrecht tätig.