Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Augsburg (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird untersucht, ob F&E-Ausgaben nach den Vorschriften des IAS 38 wertrelevant abgebildet werden. Aufgrund des Wandels von einer Industrie- zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft gewannen die immateriellen Vermögensgegenstände in den letzten Jahren an Bedeutung. Durch die Globalisierung des Handels und den dadurch immer stärker werdenden Wettbewerb, spielen immaterielle Vermögensgegenstände für die Unternehmen eine immer größere Rolle. Sie sind die Treiber der Innovation, die sowohl für Wettbewerbsvorteile der Unternehmen entscheidend sind, um sich von den Konkurrenten abzusetzen, als auch verantwortlich für das Wachstum von Unternehmen. Die Voraussetzung von Innovation sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Diese Ausgaben stellen mittlerweile den größten Anteil der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände dar. Jedoch kann die Rechnungslegung mit diesem Wandel nicht ganz Schritt halten und bis heute liegt der Fokus auf der Abbildung von materiellen Vermögensgegenständen, was dazu führt, dass in den Bilanzen meist nicht mehr die reale wirtschaftliche Lage des Unternehmens widergespiegelt wird. Bis heute gibt es aufgrund des unsicheren zukünftigen Nutzens von F&E- Ausgaben kontroverse Diskussionen, ob F&E-Kosten als Vermögenswerte aktiviert werden sollten oder als sofortiger Aufwand erfasst werden müssen. Selbst die verschiedenen Standardsetter sind sich über die wahrheitsgemäße bilanzielle Darstellung von F&E- Ausgaben uneinig. In den USA müssen F&E-Ausgaben sofort als Aufwand erfasst werden, mit Ausnahme von Softwareentwicklungskosten. Das International Accounting Standards Board vertritt in dieser Diskussion die Seite der Relevanz. Es ist der Meinung, dass die Aktivierung von F&E-Ausgaben nützliche Informationen über zukünftige wirtschaftliche Erträge für Jahresabschlussadressaten enthält. Der International Accounting Standard 38 ist einer der ersten Versuche die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und auch besonders von F&E-Ausgaben zu vereinheitlichen. Durch die verpflichtende Umstellung in Europa auf die International Financial Reporting Standards im Jahr 2005 soll die Qualität der Rechnungslegung verbessert und zugleich auch vergleichbarer werden.
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