Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten beschäftigt die Gerichte seit Einführung der Abgeltungsteuer. Anhand einer systematischen Analyse der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird belegt, dass § 20 Abs. 2 EStG die vollständige Erfassung realisierter Wertveränderungen bezweckt. Dieser Befund wird durch das Verhältnis zu den - verfassungsrechtlich fragwürdigen - besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen bestätigt. Insbesondere die Verrechnungsbeschränkung für Totalverluste schafft jedoch auch neue Widersprüche zwischen Veräußerungstatbestand und Verlustverrechnung. Zur Beseitigung der Widersprüche sowie der aufgedeckten Schwachstellen des Veräußerungstatbestands wird eine Ergänzung der Veräußerungssurrogate vorgeschlagen.
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