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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Politikwissenschaft & Japanologie), Veranstaltung: Theorien der Zivilgesellschaft und des bürgerlichen Engagements, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der fortschreitenden Digitalisierung wandelten sich Formen des zivilen Ungehorsams. Eine moderne Form des Widersands bildet dabei der elektronische zivile Ungehorsam als eine Protestform im World Wide Web. Dieser orientiert sich an den traditionellen For-men des Ungehorsams und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Politikwissenschaft & Japanologie), Veranstaltung: Theorien der Zivilgesellschaft und des bürgerlichen Engagements, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der fortschreitenden Digitalisierung wandelten sich Formen des zivilen Ungehorsams. Eine moderne Form des Widersands bildet dabei der elektronische zivile Ungehorsam als eine Protestform im World Wide Web. Dieser orientiert sich an den traditionellen For-men des Ungehorsams und adaptierte deren Handlungen für einen Widerstand im virtuellen Raum. In jüngster Vergangenheit wurde dabei immer wieder diskutiert, ob (digitales) Whistleblowing – im speziellen die Enthüllungen Edward Snowdens – einen Akt des zivilen Ungehorsams darstellet. Snowden entzieht sich im russischen Exil einer gerichtlichen Strafe und bricht somit mit den Normen des traditionellen zivilen Ungehorsams nach John Rawls, Ma-hatma Gandhi oder Matin Luther King. Indem man sein Handeln nicht als Aktion des zivilen Ungehorsams einstuft, wird ihm jedoch gleichzeitig jegliche Legitimität seinen Tuns verweigert. Der Akt des klassischen zivilen Ungehorsams beschreibt eine Ausnahmemethode, die stets als letztes Mittel von Bürgerinnen und Bürgern angesehen werden sollte und der von seiner inhaltlichen Begrünbarkeit, sowie von der Kraft der Gewaltfreiheit lebt. Von denjenigen die zivilen Ungehorsam ausüben, ist gewöhnlich keine Gewalt gegen Personen intendiert. Der demzufolge weitgehend ungefährliche und in den häufig sozial erlaubte Protest von Bürgerinnen und Bürgern bleibt daher in den meisten Fällen rein symbolisch. Doch kann die sym-bolische Kraft zivilen Ungehorsams ihre volle Wirksamkeit überhaupt entfalten, ohne mit – zumindest potentiell – gewaltförmigen Momenten der realen Konfrontation verknüpft zu sein? Zur Beantwortung der Frage soll im zweiten inhaltlichen Teil der Arbeit das unter-schiedliche Verständnis des Gewaltbegriffes in den Sozialwissenschaften, der Philosophie und der Rechtsprechung beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang gilt es zu zeigen, warum es wichtig ist für einen möglichst engen Gewaltbegriff zu plädieren, der sich an Gandhis Begriff des „non-violence“ orientiert.