Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Kriminalpolizei (Bundeskriminalamt), Sprache: Deutsch, Abstract: “White-Collar Crime”, auch “Elitäre Wirtschaftskriminalität” – Lange Zeit als Randphänomen betrachtet, erlebt es in Zeiten globaler Wirtschafts- und Währungskrisen sowie viraler Korruptionsskandale eine Art Rennaissance. Doch warum? Gestiegenes Interesse oder zunehmende Fallzahlen? Ein tiefgehender Einblick in Ursprung, Historie, Gegenwart und Zukunft. Leitfrage der Arbeit war somit, ob das Konzept der „White-Collar Crime“ als Ausdruck besonders schädlicher Wirtschaftskriminalität der gesellschaftlichen Elite auch heute noch in Deutschland von Bedeutung ist oder ob es sich bei dem vermehrten medialen Interesse – in Shakespeares Worten ausgedrückt – letztlich um „much ado about nothing“ handelt. Dazu wurden die Daten eines möglichst heterogenen Quellenfundus‘, der sich maßgeblich aus einschlägiger englischsprachiger Primär- und Sekundärliteratur und entsprechenden Studien von NGOs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammensetzte sowie durch möglichst umfangreiche Bezüge zum tagesaktuellen Geschehen anhand entsprechender Pressemeldungen abgerundet wurde, ausgewertet. In diesem Zuge erschien es zielführend, sich zunächst verhältnismäßig ausführlich mit der Definition der „White-Collar Crime“ auseinanderzusetzen. Im Anschluss wurde eine Art „Zeitreise“ durchgeführt, bei der zu Beginn auf die US-amerikanischen historischen Sprünge des Konzeptes eingegangen wurde. Anschließend wechselte der Untersuchungsgegenstand in räumlicher Sicht nach Deutschland. Einer kurzen Bewertung der Bedeutsamkeit zur Mitte des 20. Jahrhunderts schloss sich eine ausführliche Analyse des Hell- und Dunkelfeldes an. Abgerundet wurde die Untersuchung letztlich durch eine Art „interdisziplinäres Brainstorming“ zur zukünftigen Entwicklung von „White-Collar Crime“. Eindeutiges Resümee dieser Thesis ist, dass die elitäre Wirtschaftskriminalität zumindest seit ihrer ersten prägnanten Benennung durch Edwin Sutherland im Jahre 1939 seit jeher von beachtlicher Bedeutsamkeit war, heute noch ist und zukünftig auch bleiben wird. Die verstärkte mediale Aufbereitung ist – maßgeblich beeinflusst durch die Krise 2007 – vielmehr einem gestiegenen öffentlichen Interesse als einer nachweisbaren Zunahme geschuldet. Abzuwarten bleibt indes, inwieweit die zunehmende Entgrenzung zur sich rasant entwickelnden Computerkriminalität die bereits jetzt ungeheuren, insbesondere immateriellen Schäden potenzieren sowie die Charakteristika des modus operandi und Täterprofils wandeln wird. Bewertung: 1,0.