Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,3, Technische Universität Chemnitz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar "Das Regierungssystem der USA in vergleichender Perspektive", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee einer zweiten Kammer ist in der deutschen Geschichte bis auf die Bundesversammlung des Deutschen Bundes 1815 zurückzuführen. Bismarck berief sich auf diese, als er 1871 eine zweite Kammer verfassungsrechtlich festschrieb. Nach dem zweiten Weltkrieg (im Jahre 1948) wurde der sog. "Parlamentarische Rat" durch die Alliierten (Besatzungsmächte) eingesetzt. Hier diskutieren die vom Landesparlament gewählten Abgeordneten zwischen dem von SPD geforderten Senatsmodell nach US-amerikanischem Beispiel und dem von CDU/CSU vertretenen Bundesratsmodell als zweite Kammern. Im November 1948 einigte man sich auf eine "abgeschwächte Bundesratslösung". Dies wurde durch die Verabschiedung eines neuen Grundgesetzes 1949 gesichert (Art. 20 GG: "Ewigkeitsklausel"). Bis etwa 1780 herrschte in den USA dagegen die Überzeugung einer reinen Demokratie durch ein Einkammersystem ("the popular branch of government"). Die föderale Ordnung allerdings bedingte ein Zweikammersystem, so wurde 1781 die erste nationale Verfassung ("Articles of Confederation") verabschiedet. Dies hatte die Einrichtung des heutigen Kongresses zur Folge. Er stellte sowohl Exekutiv- als auch Legistlativorgan dar, allerdings besaß er sehr beschränkte Kompetenzen. Auf dem Konvent von Philadelphia 1787 fand - ähnlich wie in der deutschen Geschichte - eine Debatte zwischen zwei konträren Systemen statt. Einerseits der für zwei gleichberechtigte Kammern als Legislative stimmende "Virginia-Plan", andererseits der New Yersey-Plan, welcher sich für ein Einkammersystem mit erweiterten Kompetenzen aussprach. Das Ergebnis war die Einrichtung einer zweiten Kammer des Kongresses: der "heutige" US-Senat. Da das Repräsentantenhaus bereits per Direktwahl durch das Volk ernannt wurde, kam die Diskussion des Wahlsystems für den Senat auf. Folgendes wurde durch den "Great Compromise" festgelegt: Jeder Einzelstaat wird zwei Senatoren entsenden. Dies sollte die Diskrepanz zwischen großen und kleinen Gliedstaaten "bekämpfen". Es folgt nun eine Zusammenstellung der Gegebenheiten in beiden Systemen, welche letzten Endes in Hinblick auf das Mächtegleichgewicht zwischen den jeweils beiden Kammern ausgewertet werden.
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