Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit - Kinder- und Jugendhilfe, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich somit mit der Thematik der Kindeswohlgefährdung, den Handlungsmöglichkeiten des Jugendamts und den daraus schlussfolgernden Hilfen zur Erziehung. Nach der Einleitung werden in Kapitel zwei die Begriffe des Kindeswohls und der Kindeswohlgefährdung definiert. Im Anschluss daran werden mögliche Folgen von Kindeswohlgefährdung für Kinder dargestellt. Hierbei werden sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Folgen in Betracht genommen. Anschließend werden Merkmale und mögliche Ursachen der Kindeswohlgefährdung anhand von Beispielen beschrieben. Nachfolgend, in Kapitel drei, wird auf die Handlungsmöglichkeiten und die Aufgaben des Jugendamtes im Falle einer Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Abschließend in Kapitel fünf wird auf Hilfen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (KJGH) eingegangen, die Familien in schweren Lebenslagen in Anspruch nehmen können. In den letzten Jahren haben die Diskussionen über das Wohlergehen von Kindern in den Medien breite Aufmerksamkeit erregt. Immer wieder geraten nämlich Eltern an ihre Grenzen, wenn sie das Wohl der Kinder alleine nicht mehr gewährleisten können. Es entstanden viele Berichte von Kindesstörungen, Misshandlungen und Vernachlässigung weltweit. Zum Beispiel lösten die Hungertode von Lea-Sophie im Jahr 2008 und der Fall Anakin im Jahr 2014 eine große emotionale Debatte aus. Allein im letzten Jahr haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 55 500 Kinder und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung werden Jugendämter oder einzelne Fachkräfte ,alamiert'. Wenn dem Jugendamt Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt gegeben wird, muss es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erst einmal abschätzen (SGB VIII). Hierbei ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht (SGB VIII). Vor einer solchen Inobhutnahme hat jeder Sorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, auch Hilfe zur Erziehung genannt, wenn eine die dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist, welches in der folgenden Hausarbeit noch genauer erläutert wird. (SGB VIII).
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