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Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: "Konflikt ist Freiheit, weil durch ihn allein die Vielfalt und Unvereinbarkeit menschlicher Interessen und Wünsche in einer Welt notorischer Ungewissheit angemessen Ausdruck finden kann." Ralf Dahrendorf, ehemaliger Vorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung, 1997 Am 27. Dezember 2002 ist zwischen dem Land NRW und der Stadt Rheine eine Vereinbarung geschlossen worden, die es dem Land mit Zustimmung der Stadt ermöglicht, auf…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: "Konflikt ist Freiheit, weil durch ihn allein die Vielfalt und Unvereinbarkeit menschlicher Interessen und Wünsche in einer Welt notorischer Ungewissheit angemessen Ausdruck finden kann." Ralf Dahrendorf, ehemaliger Vorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung, 1997 Am 27. Dezember 2002 ist zwischen dem Land NRW und der Stadt Rheine eine Vereinbarung geschlossen worden, die es dem Land mit Zustimmung der Stadt ermöglicht, auf dem Gelände der sogenannten "Holländerkaserne" eine Übergangseinrichtung für Maßregelvollzugspatienten (Forensische Übergangsklinik) zu errichten. In diesem Vertragswerk wurde geregelt, dass die Nutzungsdauer auf sieben Jahre (ab Inbetriebnahme) beschränkt ist und maximal 90 Behandlungsplätze bereit gestellt werden. Ebenso ist vereinbart worden, dass das Gelände höchste Sicherheit bietet und die dort untergebrachten Patienten keine Lockerungen wie beispielsweise Freigang außerhalb des Geländes erhalten. Träger dieser Übergangseinrichtung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Dieser hat die Betriebsführung der Einrichtung als Betriebsstätte der Westfälischen Klinik Schloss Haldem, einer Maßregelvollzugseinrichtung zur Behandlung und Rehabilitation straffällig gewordener Suchtkranker, übertragen. Die Planungen für die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind abgeschlossen. Die behördlichen Genehmigungen hierzu liegen ebenfalls vor, hiergegen sind allerdings drei Widersprüche bei der Bezirksregierung Münster eingegangen. Ein Nachbar hatte zudem gegen die beabsichtigten Umbaumaßnahmen beim Verwaltungsgericht Münster eine einstweilige Anordnung beantragt.

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