Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Didaktik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: 2,0, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Veranstaltung: Familie, Sozialraumorientierung, Vernetzung, Sprache: Deutsch, Abstract: Familie und Kindergarten, das sind die beiden Orte, an denen heute Kinder in fast allen modernen Gesellschaften aufwachsen. Bonfenbrenner beschreibt die Familie und den Kindergarten als zwei Mikrosysteme, die gemeinsam ein Mesosystem bilden. Beide sind Erzieher und Miterzieher und können deshalb als Partner bezeichnet werden. Das Zusammenwirken von Eltern und pädagogischen Fachkräften, also die klassische Elternarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Früher wurden Eltern in erster Linie informiert, ihnen wurde etwas vorgestellt, angeboten, sie wurden eingeladen oder angeregt mitzuarbeiten. Im Gegensatz dazu hat sich der Begriff der Erziehungspartnerschaft entwickelt. Hier geht es nicht mehr darum, dass alle Aktivitäten und Anregungen von den Erzieherinnen ausgehen, sondern dass gemeinsam mit den Eltern Aktivitäten überlegt, geplant und durchgeführt werden. Idealerweise sollten Eltern und Erzieherinnen gemeinsam für das Wohl der Kinder sorgen und bei deren Betreuung, Erziehung und Bildung zusammenarbeiten. Beide Parteien tragen gemeinsam Verantwortung für den Bildungsprozess der Kinder. Die Bedeutung einer Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften wird, wie hier angedeutet, immer wichtiger. Die beschriebene Erziehungs- und Bildungspartnerschaft bringt sowohl Chancen mit sich, als auch Schwierigkeiten. Dem werde ich in meinen Ausführungen nachgehen, ebenso wie dem Wandel der Familie und der Frage, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft in der Praxis aussehen könnte. Die rechtliche Grundlage für Erziehung basiert auf dem Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan bringt die Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung auf den Punkt, indem er die Möglichkeit der Delegation dieser Pflicht und Verantwortung der Eltern eröffnet: „Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres Kindes.“. Dieses Bildungs- und Erziehungsrecht in Bezug auf das einzelne Kind übertragen die Eltern der Tageseinrichtung, es wird nicht wie vergleichsweise bei der Schule verfassungsrechtlich eingeräumt. Trotzdem sind Kindertagesstätten kraft Gesetzes verpflichtet, die Bildungs- und Erziehungsaufgaben in enger Kooperation mit den Eltern zu planen und sie an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.