Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Sport - Sportökonomie, Sportmanagement, Note: 1,7, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Insitut für Sportwissenschaften), Veranstaltung: Seminar Sportökomomie und Gesundheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesundheitswesen der Bundes Republik Deutschland steckt in einem Dilemma. Auf der einen Seite richtet dieser finanzstarke, mitteleuropäische Industriestaat die medizinische Entwicklung und Nutzung von immer moderneren Technologien ein und erschafft somit immer mehr Möglichkeiten in der Behandlungskompetenz von Krankheiten. Auf der anderen Seite stehen den neu entwickelten Technologien weiter wachsende Ausgaben im Gesundheitswesen gegenüber die zu einer unausweichlichen Kostenexplosion führen. Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt. Die Mehrzahl der kostenintensiven Behandlungsverfahren gehen auf das Konto der sogenannten "Zivilisationskrankheiten", allen voran die Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Bereichs, des Stoffwechsels, der bösartigen Tumore und des Rückens. In der jüngsten Zeit verzeichnen die Krankenkassen dazu verstärkt eine Zunahme an seelischen Erkrankungen. All diese Krankheiten besitzen ein gemeinsames Merkmal. Sie sind zum weitaus größten Teil lebensstilabhängig und damit grundsätzlich in ihrer Entstehungsbedingung beeinflussbar. Ist "das Kind in den Brunnen gefallen", sprich der Herzinfarkt erlitten, die Diabeteserkrankung eingetreten oder der Bandscheibenvorfall entstanden, dann wird eine Behandlung äußerst kostenintensiv, zu Lasten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Die Folge dessen ist unausweichlich die Beitragserhöhung der zu leistenden Abtretungen an die GKV. Das Dilemma der Gesundheitspolitik ist aus den täglichen Nachrichten von Presse, Funk und Fernsehen hinlänglich bekannt. Letztendlich spürt der Steuerzahler die unausweichlichen Folgen. Was kann also getan werden um dieser Entwicklung entgegen zu wirken? Wenn die oben genannten Erkrankungen "lebensstilabhängig" sind, dann müssten sie grundsätzlich auch vermeidbar sein. Eine entsprechende Vorbeugung soll hier dazu führen das die Beitragszahler grundlegend auf ihren Lebensstil achten und ihn im Sinne ihrer eigenen Gesundheit zu ändern bereit sind. Dieser Präventionsgedanke nimmt die gesetzlichen Krankenkassen in die Pflicht. Der §20 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) schildert klar terminiert in wieweit die Krankenkassen ihrer Präventionspflicht nachzukommen haben.
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