Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Einführung in die Angewandte Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Wohnhausbrand in Ludwigshafen am dritten Februar 2008 wurde aktuell wieder einmal der interkulturelle Diskurs zwischen Deutschen und Muslimen angefacht. In diesem Kulturkampf steht in regelmäßigen Abständen auch das Kopftuch, für viele Deutsche als das Zeichen des Islams geltend, zur Debatte. Die Diskussion bewegt sich dabei immer um die Frage des Tolerierungs- beziehungsweise Integrationsgrades der anderen Kultur. Die Frage, wie viel Ausübung des eigenen Glaubens sollte gestattet werden, gewinnt dabei an Aktualität, wenn ein zunehmender Trend des Kopftuchtragens beobachtet werden kann. Der größte Streitpunkt wird dabei dann erreicht, wenn das Kopftuch mit öffentlichen Ämtern in Berührung gerät. Deshalb erreichte das erste Urteil in der Kopftuchdebatte bei Lehrerinnen 2003 ein enorm hohes Medieninteresse. Seitdem wurde mehrfach vor Gericht von Musliminnen für ihr Kopftuch gestritten. Der aktuellste Fall betrifft die Grund- und Hauptschullehrerin Doris Graber, der ein Tragen des Kopftuches während des Schuldienstes durch den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 18.03.2008 verboten wurde, obwohl sie bereits mehrere Jahre ohne Beanstandung damit unterrichtet. Somit rückt die Rolle des Lehrers, die es neu zu bewerten gilt, immer wieder in den Mittelpunkt. Dass das Thema nicht an Aktualität verloren hat, sieht man an regelmäßigen Äußerungen in den Medien zur sogenannten Kopftuchdebatte. Mit der vorliegenden Arbeit soll erarbeitet werden, ob ein Kopftuchverbot zur Integration in die deutsche Gesellschaft beiträgt oder im Gegenteil eine Radikalisierung der Aufspaltung bewirkt. Dazu wird zunächst der Symbolgehalt des Kopftuches zu klären sein. Hier werden die Probleme der verschiedenen Gesetze und Gesetzesgrundlagen Anklang finden unter dem Einbezug des Gerichtsurteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2003. Im daran anschließenden Teil werden die wichtigsten Argumente für beziehungsweise gegen ein Kopftuchverbot sowie die damit verbundene momentane Situation der einzelnen Ländergesetze vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird dann die Frage nach einer Integration oder Ausgrenzung der muslimischen Kultur durch ein Kopftuchverbot diskutiert. In einer abschließenden Betrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst.