Die Alliierten, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims als Interessenvertreter der Millionen ermordeten und geschädigten Juden schlossen 1952 zwischenstaatliche Verträge mit der Bundesrepublik ab, Wiedergutmachung zu leisten. Christian Pross beschreibt umfassend sowohl die Geschichte der Wiedergutmachung als auch ihre Praxis: die oft restriktive Anwendung der Gesetze, die mangelnde Bereitschaft vieler Ärzte zur Hilfeleistung bei der Begutachtung gesundheitlicher Schäden und die mangelnde Fähigkeit, diese mit dem erlittenen Unrecht in Verbindung zu bringen. Er belegt anhand vieler Beispiele und Einzelfälle, wie über Anträge auf Wiedergutmachung entschieden wurde. Die Entwicklung anderer Länder nach dem Ende einer Diktatur zeigt: Gerechtigkeit für die Opfer, ihre gesellschaftliche Anerkennung und das Zur-Rechenschaft-Ziehen der Täter gestalten die Zukunft der Gesellschaft, ob sie den Weg in die Demokratie oder den Rückfall in die Diktatur einschlägt. Die Geschichte der deutschen Wiedergutmachung spiegelt einen solchen Prozess und sie ist deshalb hoch aktuell.
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