Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2,0, Universität Trier (Internationale Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abschlussarbeit möchte die Frage klären, wie es zu der sogenannten Ostpolitik Willy Brandts kam. Des Weiteren wirft sie einen Blick auf Brandts Politik in den drei von ihm bekleideten Ämtern. Hier soll der Frage nachgegangen werden, ob seine Politik zur Problematik der Ostpolitik eine Kontinuität, eine gemeinsame Tendenz aufweist. Aufgrund des von Brandt kontinuierlich verfolgten Plans zur Ostpolitik, den er schon früh ausarbeitete und nur unwesentlich korrigierte, ist es möglich, Gemeinsamkeiten zwischen den Ämtern herauszuarbeiten. Demgemäß wird sich der Hauptteil dieser Arbeit mit der Beweisführung zur Belegung der These beschäftigen. Hierfür wird die Zeit zwischen den Jahren 1957 (Antritt als regierender Bürgermeister von Berlin) und 1974 (Rücktritt als Bundeskanzler) herangezogen. Exemplarisch sollen für jedes Amt ein oder mehrere Schlaglichter genauer untersucht werden. Für die Zeit als Bürgermeister ist seine Position zur Ostpolitik besonders am Berlin Ultimatum 1958, am Mauerbau 1961 und am Passierscheinabkommen von 1963 erkennbar, weswegen der Fokus hier auf diesen Jahren liegen wird. Da die grundlegende Ausarbeitung und Richtungsweisung der brandtschen Ostpolitik in seiner Berliner Zeit erarbeitet wurde, wird sich jenes Kapitel detaillierter mit den Geschehnissen befassen, als die darauffolgenden Kapitel. Die anschließende Aufgabe als Außenminister ist etwas schwieriger zu beleuchten, da Brandt diesen Posten nur zwei Jahre innehatte, weswegen das Hauptaugenmerk auf der Großen Koalition und dem einschneidenden Ereignis des Prager Frühling 1968 liegen wird. Nach der Bundestagswahl 1969 und seiner Ernennung zum Kanzler gibt es vielfältige Möglichkeiten seine Sicht der Ostpolitik zu untersuchen. Im Zentrum der Untersuchung sollen hier nun der Kniefall von Warschau, sowie die Ostverträge (Moskau / Warschau / Grundlagenvertrag) stehen.
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