Der Verfasser nimmt den umfangreichen wissenschaftlichen Diskurs zu Windkraftanlagen im Regelungskomplex der §§ 93–95 BGB zum Anlass, die Anwendungskonzepte dieser grundlegenden sachenrechtlichen Normen zu hinterfragen und eigene Prinzipien zu entwickeln. Es werden die konkreten Fragen beantwortet, ob eine Windkraftanlage als rechtlich einheitliche Sache zu qualifizieren ist und ob sie wesentlicher Grundstücksbestandteil oder lediglich Scheinbestandteil ist. Hieraus werden abstrakte Prinzipien für die Auslegung und Anwendung der §§ 93–95 BGB abgeleitet.
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