Verteidigungsrechte sind Verfahrensgrundrechte. Sie sollen den betroffenen Unternehmen im EU-Kartellverfahren eine wirksame Verteidigung gewährleisten und dienen sowohl der Abwehr übermäßiger Belastungen durch das Verfahren als auch der Einbeziehung der Sichtweise der Betroffenen in das Verfahren. Die praktische Wirksamkeit des Schutzes hängt dabei nicht nur von der inhaltlichen Reichweite der Verteidigungsrechte ab, sondern auch von den Rechtsfolgen im Falle ihrer Verletzung. Anhand der grundrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, untersucht Martin Fink die Wirksamkeit der Verteidigungsrechte im Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission und macht Vorschläge für ein kohärentes Rechtsfolgensystem bei Verteidigungsrechtsverletzungen, das sich im EU-Kartellrecht bislang noch nicht herausgebildet hat. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; 2010-13 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz; seit 2014 Rechtsanwalt in Stuttgart; 2019 Promotion.
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