Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Wirtschaft - BWL - Allgemeines, einseitig bedruckt, Note: 1,9, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Gesetzgeber hat mit Einführung der Zinsschranke im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, die Abziehbarkeit von Fremdkapitalaufwendungen im Konzern stark eingeschränkt und auf diesem Wege allein steuerlich motivierten Finanzstrukturen einen Riegel vorgeschoben.Ziel der Zinsschrankenregelung ist neben der Verhinderung des Abflusses, von in Deutschland erwirtschafteten Gewinnen ins niedriger besteuerte Ausland, eine Erhöhung des Eigenkapitals von in Deutschland tätigen Konzerngesellschaften. Letztendlich steht dieSicherung des deutschen Steuersubstrats im Vordergrund.Es wird der Betriebsausgabenabzug von Fremdkapitalzinsen beim zinszahlenden Unternehmen temporär und eventuell sogar endgültig eingeschränkt. Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine sogenannte Ergebnisgrenze, die die steuerliche Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen davon abhängig macht, wie hoch eine Ergebnisgröße, in diesem Fall das steuerliche EBITDA,ist. Die Regelung ist somit als Gegenstück zu, auch in anderen Staaten bekannten Unterfinanzierungsregelungen (Thin Capitalization Rules) zu sehen, die oftmals auf bestimmte, Mindesteigenkapitalquoten bezogen sind.Diese Arbeit soll zeigen, dass die Zinsschranke, trotz der Relevanz für, relativ gesehen, nur wenige Unternehmen, bedeutsame Wirkungen für betroffene Konzerne hat.Besonderer Wert wird dabei auf den Einfluss des, mit demWachstumsbeschleunigungsgesetz eingeführten, Vortrag ungenutzten Abzugspotenzials (sogenannter EBITDA-Vortrag) gelegt.Des Weiteren soll, bezugnehmend auf die überwiegend negative Meinung in der Literatur, eine eigene Beurteilung des Regelwerkes vorgenommen werden.
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