Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Öffentliche Finanzen), Veranstaltung: Empirische Finanzwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Seminararbeit sind empirische Untersuchungen aus mehreren Ländern zu Beschäftigungs- und Lohneffekten von Mindestlöhnen. Seit einigen Jahren wird in Deutschland eine Debatte über die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne geführt. Befürworter erhoffen sich von ihrer Einführung höhere Entlohnung von Arbeitskräften im Niedriglohnbereich. Gegner befürchten durch sie negative Beschäftigungseffekte. Diese lassen sich leicht vom neoklassischen Arbeitsmarktmodell ableiten. Im Marktgleichgewicht bei vollständiger Konkurrenz wird der Lohnsatz w* gezahlt, bei dem Vollbeschäftigung herrscht. Wird der Lohnsatz exogen über den Gleichgewichtslohn angehoben, so weichen Nachfrage und Angebot voneinander ab, und es kommt zu Arbeitslosigkeit. Befürworter sehen mit diesem Modell den Arbeitsmarkt nur unzureichend erklärt und gehen von einer monopsonistischen Marktmacht der Arbeitgeber aus, die dazu führt, dass weniger Arbeiter beschäftigt werden, die zudem noch unter dem Grenzprodukt ihrer Arbeit bezahlt werden. In diesem Modell kann ein Mindestlohn Beschäftigungs- und Lohnniveau heben. Eine in der Mindestlohnforschung häufig verwendete empirische Methode, ist der Differenz-von-Differenzen Ansatz. Hierbei werden die Daten von Merkmalsträgern, die von einem Effekt betroffen sind, mit denen einer nicht betroffenen Kontroll- Gruppe vor und nach dem Auftreten des Effekts verglichen. Aus den Differenzen zwischen den Erhebungszeitpunkten errechnet man dann den „Treatment-Effekt“ . Diese Methode wurde auch bei der bekannten Studie von Card und Krueger (1994) verwendet, um den Effekt einer Mindestlohnerhöhung in der Fast-Food Branche New Jerseys zu untersuchen. Für Deutschland existiert bisher eine Studie, die den Beschäftigungseffekt des Arbeitnehmerentsende- Gesetzes im Bauhauptgewerbe untersucht. Hier stellen König und Möller fest, dass die durch das AEntG verursachten hohen Lohnsteigerungen in Ostdeutschland zu Arbeitsplatzverlusten geführt haben. Die Resultate der einzelnen Länder sind aufgrund der unterschiedlichen Flexibilitäten der Arbeitsmärkte nur bedingt vergleichbar. Als Ergebnis der gesichteten Studien lässt sich festhalten, dass nicht die schiere Existenz eines Mindestlohns entscheidend ist, sondern vielmehr seine Höhe. Geringe Erhöhungen von ohnehin niedrigen Mindestlöhnen in flexiblen Arbeitsmärkten führten seltener zu negativen Beschäftigungsergebnissen. Hohe Lohnerhöhungen in regulierten Arbeitsmärkten hingegen verursachen Arbeitslosigkeit.