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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wurde eingehend der Unterschied zwischen der deutschen Rechtsform der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) und der britischen Rechtsform der Company limited by shares (kurz "Ltd.") dargestellt. Unter eingehender Beleuchtung der durch das MoMiG seit November 2008 verursachten Veränderungen konnten die für die Gründung und Führung einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. erforderlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden.…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wurde eingehend der Unterschied zwischen der deutschen Rechtsform der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) und der britischen Rechtsform der Company limited by shares (kurz "Ltd.") dargestellt. Unter eingehender Beleuchtung der durch das MoMiG seit November 2008 verursachten Veränderungen konnten die für die Gründung und Führung einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. erforderlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden. Auf der Grundlage einer vergleichenden Betrachtung des Gründungsprozesses zeigten sich für die Ltd. deutliche Vorteile im Beug auf die erforderliche Höhe des aufzubringenden Stammkapitals zum einen und des Zeitrahmens bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit am Gründungssitz zum anderen. Im Bezug auf die Nebenkosten der Firmengründung konnten keine signifikanten Unterschiede gefunden werden, ebenfalls der Zeitrahmen bis zur Eintragung der GmbH bzw. Ltd. in das deutsche Handelsregister wies keine Unterschiede auf. Jedoch zeigten sich bei der britischen Ltd. gravierende Nachteile im Hinblick auf das Erfordernis der englischen Sprache der notwendigen Dokumente, der Übersetzungsleistung und insbesondere der Bindung an das britische Rechtssystem. Dies alles erfordert in der Regel die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter und damit verbundenen finanziellen Aufwand bei ohnehin oftmals schon geringer Eigenkapitalquote. Ergänzend zu den vergleichenden Untersuchungen zwischen GmbH und Ltd. stellte sich heraus, dass der Gesetzgeber mit der "Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt" (UG-haftungsbeschränkt) eine Rechtsform geschaffen hat,die die Vorzüge der britischen Ltd. (niedriges Stammkapital) mit den Vorzügen der deutschen GmbH (alleinige Bindung an das deutsche Rechtssystem) verbindet. Unter der besonderen Berücksichtigung der Automobil- sowie ihrer Zulieferindustrie zeigte sich eine deutliche Präferenz der Unternehmen für wirtschaftlich stabile und rechtlich durchschaubare Organisationsstruktur ihrer Zulieferer bzw. Subunternehmer. Es stellte sich heraus, dass der hohe Verknüpfungsgrad und die negativen Erfahrungen insbesondere der letzten 12 Monate viele Firmen vor Geschäftspartnern zurückschrecken lassen, deren rechtliche und wirtschaftliche Situation nicht überzeugend ist und eine langfristig zuverlässige Kooperation erwarten lässt. Gerade an diesen Kriterien mangelt es Firmen in der Rechtsform der britischen Ltd. nach Einschätzung einer deutlichen Mehrheit deutscher Führungskräfte.

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