Inhaltsangabe:Einleitung: Den Ausgangspunkt für die vorliegende Diplomarbeit bildet der Regierungsentwurf zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG). Der Regierungsentwurf zum KapCoRiLiG vom 13.08.1999 dient in erster Linie der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben der GmbH & Co.-Richtlinie vom 08.11.1990 (90/605/EWG). Diese EU-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der Vierten, Siebenten und Achten gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinie auf bestimmte Personengesellschaften, die in dem eingeführten § 264 a HGBE festgelegt wurden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Handelsrecht bezieht sich auf den Einbezug von Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person als unmittelbar oder mittelbar beteiligter Gesellschafter persönlich unbeschränkt haftet. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs hätte ursprünglich zum Ende 1992 erfolgen müssen, und die Wirksamkeit war von der EU für Abschlüsse des Geschäftsjahre mit einem Bilanzstichtag nach dem 31.12.1994 vorgesehen. Die neue Situation bedeutet für Gesellschaften i. S. d. § 264 a HGBE, dass ihnen Pflichten andersgearteter Unternehmen einfach übergestülpt werden. Gesellschaften von dieser Art werden, u. a. hinsichtlich der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung, durch das KapCoRiLiG den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Dementsprechend haben diese Gesellschaften die sich verschärfenden Sanktionsmaßnahmen bei einer Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses und eine annähernde Halbierung der Konzern-Schwellenwerte zu tragen. Die Bedeutung dieses Gesetzentwurfes wird hinsichtlich des Stellenwertes des Mittelstandes in der deutschen Wirtschaft deutlich. Der Gesetzentwurf betrifft unter den genannten Voraussetzungen etwa 100.000 Unternehmen, die an der Gesamtwirtschaft einen Anteil von ca. 20 % ausmachen. Zum Bearbeitungszeitpunkt dieser Diplomarbeit ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Darauf basierend verfolgt diese Arbeit das Ziel, den Regierungsentwurf des KapCoRiLiG vom 13.08.1999 auf die möglichen Folgen, die das Gesetz für den Mittelstand verursachen wird, zu überprüfen. Angesichts der Vielfältigkeit des Begriffes des Mittelstandes, wird sich die Arbeit diesbezüglich auf die Gesellschaften i. S. d. § 264 a HGBE beziehen. Die GmbH & Co. als bedeutender Repräsentant dieser Gesellschaften, wird im folgenden durch die i. d. R. gängige "typische" GmbH & Co. Gegenstand der Ausführungen. Gang der Untersuchung: Im Rahmen dieser Diplomarbeit [...]
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