Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Agrarwissenschaften, Note: sehr gut, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Agrartechnik), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Nutzung sogenannter regenerativer Energien durch eine Festschreibung der Stromeinspeisevergütung auf 20 Pf/kWh unterstützt. Parallel dazu gibt es seit September 1999 das Marktanreizprogramm der Bundesregierung. Neben Unterstützungen für den privaten Haushalt und für Firmen z.B. durch die Nutzung von Sonnenenergie mit Hilfe von Photovoltaik-Modulen zur Stromerzeugung oder von solarthermischen Anlagen wird auf Grundlage des Marktanreizprogramms auch ein speziell für die Landwirtschaft interessanter Bereich unterstützt: der Bau von Biogasanlagen. Für einen ökologisch bewirtschafteten Betrieb im Main-Kinzig-Kreis in Hessen soll in dieser Arbeit die Möglichkeit des Einsatzes der Biogastechnologie als weiterer Betriebszweig erörtert werden. Eine Erweiterung der bewirtschafteten Ackerfläche ist für den Betrieb nur durch Zupacht möglich. Um aber Ackerland pachten zu können, muß man von den meisten Verpächtern auch Grünlandflächen pachten. Viele Landwirte in der Umgebung geben ihre Höfe auf und wollen ihre gesamte Fläche und nicht nur die Ackerfläche abgeben. Aus dem Gras, das von diesem Grünland gewonnen wird, Strom zu gewinnen, bietet dem Landwirt eine neue Möglichkeit, sowohl seine Grünlandflächen zu nutzen als auch aus dem Verkauf von Strom weiteres Einkommen zu erzielen. Dieser kann im eigenen Betrieb verwertet und durch das Erneuerbare Energien Gesetz auch mit großer Sicherheit zu stabilen Konditionen verkauft werden. In Biogasanlagen ist es möglich, neben Gülle als Grundsubstrat weitere Stoffe, sogenannte Kofermente, zu vergären oder diese sogar in unterschiedlichen Verfahren ganz ohne Gülle zu vergären. Als Kofermente eignen sich viele organische Substanzen, seien es pflanzliche Produkte oder auch Abfälle aus der Ernährungsindustrie. Gras (bzw. um eine ganzjährige Versorgung mit Gärsubstrat zu gewährleisten Grassilage) eignet sich ebenfalls zur stofflichen Verwertung. Neben dem Einsatz von Gras soll der Einsatz von Obsttrester als Koferment statt der Fütterung an Tiere untersucht werden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen dafür werden in Kapitel 2 behandelt. Gesetzliche Rahmenbedingungen werden unter 2.1 beschrieben. In Kapitel 2.2 wird der Betrieb näher erläutert. Für die Vergärung von Gras als Koferment gibt es unterschiedliche technische Ansätze. [...]