Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,5, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Publikation untersucht, welche Maßnahmen als Präventivinstrumente im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität realisiert werden können. Außerdem geht sie auf die Bedeutung von Whistleblowern und den damit verbundenen Hinweisgebersystemen ein. Regeln, Normen und Konventionen sollen die Verhaltensweisen der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder in eine moralische Richtung lenken und als gesetzlicher, oder gesellschaftlicher Leitfaden ein friedliches Miteinander bedingen. Innerbetrieblich übernimmt in erster Linie die Geschäftsleitung die Steuerungs- sowie Kontrollfunktion, um die Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben zu gewährleisten. Des Weiteren nimmt der Geschäftsinhaber, als Unternehmensgründer, in seiner Leitungsfunktion Einfluss auf die Unternehmenskultur und gilt als moralischer Wegweiser. Als role model folgt die Belegschaft seinem Beispiel bei der Verinnerlichung moralischer Grundsätze. Der Tone from the Top soll kein Theoriekonstrukt oder Lippenbekenntnis bleiben, sondern gelebt werden, und zwar von der Geschäftsleitung, über den direkten Vorgesetzten bis hin zum einzelnen Mitarbeiter. Jede dieser personellen Ebenen kann bei regelwidrigem bzw. unmoralischem Handeln ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, und damit zu materiellen sowie immateriellen Schaden führen. Geradezu alarmierend in diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse der EY Studie, in der jeder vierte Manager, in Deutschland, angibt, unethische Praktiken in Betracht zu ziehen, um (persönliche) wirtschaftliche Vorteile zu lukrieren. Die Tatsache, dass nahezu ein Viertel der Befragten sich, für wirtschaftskriminelle Handlungen aus-sprechen, veranschaulicht die Relevanz von Präventivmaßnahmen zur Früherkennung, Eindämmung sowie Vorbeugung von Wirtschaftskriminalität. Bekräftigt werden diese bedeutsamen Ergebnisse durch die PwC Studie aus dem Jahr 2018, darin geben 47 % der Befragten an, Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden zu sein. Nahezu jedes zweite der befragten Unternehmen gilt somit als betroffen und verdeutlicht den unternehmensethischen Handlungsbedarf zur Schadensabwendung.
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