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Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschafts- und Sozialgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Wirtschaftspolitik wird heute als "Gesamtheit der Entscheidungen ihrer Träger, die auf die Ordnung des Wirtschaftslebens (Ordnungspolitik) und die Erreichung bestehender Ziele (Ablaufpolitik) gerichtet sind" verstanden. 1 Gleichzeitig wird sie innerhalb eines marktwirtschaftlichen Systems nach sozialwissenschaftlichem Verständnis "als Ergebnis des Austragens sozialer Konflikte in einer…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschafts- und Sozialgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Wirtschaftspolitik wird heute als "Gesamtheit der Entscheidungen ihrer Träger, die auf die Ordnung des Wirtschaftslebens (Ordnungspolitik) und die Erreichung bestehender Ziele (Ablaufpolitik) gerichtet sind" verstanden. 1 Gleichzeitig wird sie innerhalb eines marktwirtschaftlichen Systems nach sozialwissenschaftlichem Verständnis "als Ergebnis des Austragens sozialer Konflikte in einer pluralistischen Gesellschaft", also dezentral, gefaßt. 2 Zwischen den relevanten sozialen Gruppen und staatlichen Institutionen (als Ausdruck sozialer Willensbildung) wird aufgrund der bestehenden Zielkonflikte eine gewisse Zielabstimmung notwendig, für die entsprechende Koordinationsmechanismen, wie z.B. der Markt selbst, aber auch bestimmte Verhandlungsformen, Mehrheitsentscheidungen sowie bürokratische Verfahren zur Verfügung stehen. Staatliche Träger der Wirtschaftspolitik sind im föderalen Deutschland v.a. die Wirtschafts- und Finanzministerien von Bund und Ländern sowie entsprechende Gremien in den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden. Diese Träger zeichnen in Zusammenarbeit mit speziellen, nachgeordneten Verwaltungsbehörden unter ministerieller Kontrolle (z.B. Kartellämter, Arbeitsämter usw.) sowie weiteren staatlichen Institutionen vor allem für die finanzpolitischen und wettbewerbspolitischen Aufgaben des Staates verantwortlich.

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