Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,5, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit zeigt die Entwicklung des Berufsstandes seit seiner Gründung sowie die Pläne der Europäischen Union zur Neuregulierung des Berufes des Wirtschaftsprüfers. Diesem aufsichtsrechtlichen Thema liegt die Erkenntnis „Triepels“ zugrunde, dass ein Regelwerk ohne anschließende Kontrolle mit klar definierten Sanktionen vergleichbar sei mit einem „Schwert ohne Klinge“. Aus den Wirren der Weltwirtschaftskrise 1929 entstand auch gegen manche Widerstände von unterschiedlichsten Interessensgruppen der Beruf des Wirtschaftsprüfers. Berufsausübung, Berufsauffassung, Berufsethik und Berufsphilosophie wurden maßgeblich durch die Tätigkeit der damaligen Verbände beeinflusst. Dabei blickt als Vorläufer des Wirtschaftsprüfers, der Revisor, auf eine lange Tradition zurück, die mit der Gründung des „Verbandes Berliner Bücherrevisoren (VBB)“ am 17. November 1896 als Interessensvertretung ihren Einfluss geltend machte. Erwähnenswert ist der Umstand insofern, als das die frühen Krisen in der Versicherungswirtschaft auch einer fehlenden Kontrolle der Revisoren zugeschrieben werden kann. In der jüngeren Geschichte darf der Zusammenbruch des Neuen Marktes wesentlich einer fehlenden Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer zu gerechnet werden. Die Darstellung des geschichtlichen Ursprungs des Berufes soll zeigen, dass die Auseinandersetzung mit den Motiven der Interessensgruppen durchaus demokratisch verlief, man aber in aufsichtsrechtlichen Dingen den notwendigen Handlungsbedarf entweder vermissen ließ, ihn nicht erkannte oder erkennen konnte. Verursacht durch globale Unternehmenszusammenbrüche in bis dahin nicht gekannter Größenordnung führten ab dem Jahr 2000 zu einem Umdenken und zu Aktivitäten des Gesetzgebers in unterschiedlichster Form. Es war der Ernstfall eingetreten und das Kontrollsystem hatte versagt. Mit der Umsetzung nationaler und europäischer Gesetze wurde auch das Aufsichtssystem reformiert und der jetzige Status Quo darf durchaus als Ende der reinen beruflichen Selbstverwaltung angesehen werden.