Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität des Saarlandes (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik u.a., um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet i.w.S. Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Korruption ist eine soziale Interaktion, bei der die Beteiligten vorteilhafte Leistungen austauschen („win-win“-Situation), beispielsweise Entscheidungsbeeinflussung gegen Geldzahlungen. Korruption ist eine Art Kompensationsgeschäft, aber dennoch mehr als nur ein Tausch zwischen zwei Akteuren zu ihrem gegenseitigen Vorteil. Der Zusatz, dass es sich um einen illegalen Tausch handelt, ist nicht eindeutig: Hehlerei ist z.B. auch ein illegaler Tausch, aber keine Korruption. Man kann Korruption von anderen Austauschbeziehungen z.B. auf einem Markt unterscheiden, wenn man sie als ein Phänomen mit drei beteiligten Akteuren betrachtet, nämlich dem Bestechenden, dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestochenen. Sie werden als Klient, Agent und Prinzipal bezeichnet (s. Prinzipal-Agent-Theorie). Prinzipal und Agent haben eine vertragliche Beziehung, in der der Prinzipal den Agenten mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe ein Mittel überlässt und einen Spielraum gibt, innerhalb dessen er agieren kann. Dies ist die erwähnte Machtposition. Diese nutzt der Agent aus (oft gegen die Interessen des Prinzipals), um dem Klienten etwas im „Tausch“ anbieten zu können. Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“ (Vgl. Definition von Myrdal 1989: 405). Gesetzbücher nennen dies „aktive Bestechung“ und „passive Bestechung“ (Bestechlichkeit). Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen partikularistischen Normen und offiziellen und/oder universalistischen Normen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die Risiken (die erwartbaren negativen Sanktionen) bei einer möglichen Aufdeckung.