Internetzugang per WLAN gehört längst zum Alltag. Neben punktueller Anbindung nehmen auch Lösungen für größere Flächen zu. In vielen Städten gibt es bereits ein innerstädtisches WLAN, teils von privaten Unternehmen, teils von Kommunen betrieben. Bei der Realisierung eines solchen 'Hotspots' gibt es jedoch zahlreiche Rechtsfragen, u.a. zur Störerhaftung. Zudem werden die umfangreichen regulatorischen Bestimmungen als bürokratisches Hemmnis empfunden. Diese Ausgangslage haben Dr. jur. Thomas Sassenberg und Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz zum Anlass für das erste Buch zum Thema WLAN und Recht genommen. Sie zeigen die je nach Betreibermodell entstehenden Rechtsfragen und daraus resultierende Handlungsoptionen auf. Nach einer allgemeinen und einer technischen Einführung werden die aus dem Telekommunikationsrecht für den Betreiber folgenden Anforderungen dargelegt. Dabei werden neben typischen Fragen, z.B. zu Meldepflicht und Datenschutz, auch die Anforderungen an die Öffentliche Sicherheit dargestellt. Die Behandlung der Verantwortlichkeit des Anbieters erschöpft sich nicht in der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zur Störerhaftung sowie der Haftungsprivilegierung nach dem Telemediengesetz. Das Werk #nennt im Einzelnen mögliche Maßnahmen aus tatsächlicher und rechtlicher Sicht, #stellt die Konsequenzen für Aufbau und Betrieb eines WLANs dar, #erläutert, wie sich Anbieter bei Inanspruchnahme, z.B. durch Abmahnung, verhalten sollten. Zum Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer erfahren Sie, wie dieses - insb. bei unentgeltlicher Leistung - einzuordnen ist und welche (AGB-)Regelungen getroffen werden sollten. Weitere erörterte Themen des Werkes lauten darüber hinaus #Anforderungen aus den Regelungen zum Verbraucherschutz, #Gestaltung und Webseiten des WLAN-Angebots , #Anwendungsbereich des Telemediendatenschutzes, #Realisierung des Betriebs. Die Praxistauglichkeit wird durch Übersichten und Checklisten abgerundet. Diese ermöglichen den schnellen Einstieg in die Materie und dienen der Überprüfung interner Prozesse sowie der Durchführung erster Compliance-Maßnahmen.
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