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Mit wachsender Anzahl von pflegebedürftigen älteren Menschen gewinnen Alternativen zur stationären Heimunterbringung immer mehr an Bedeutung. Hier wird künftig mit einer größeren Nachfrage zu rechnen sein. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über interdisziplinäre Grundlagen zur Versorgung älterer Menschen in Deutschland, um dann mit dem Betreuten Wohnen für Senioren und mit der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe zwei alternative Versorgungsformen für ältere und pflegebedürftige Menschen vorzustellen. In diesem Zusammenhang befasst sich die Arbeit mit der Abgrenzung…mehr

Produktbeschreibung
Mit wachsender Anzahl von pflegebedürftigen älteren Menschen gewinnen Alternativen zur stationären Heimunterbringung immer mehr an Bedeutung. Hier wird künftig mit einer größeren Nachfrage zu rechnen sein. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über interdisziplinäre Grundlagen zur Versorgung älterer Menschen in Deutschland, um dann mit dem Betreuten Wohnen für Senioren und mit der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe zwei alternative Versorgungsformen für ältere und pflegebedürftige Menschen vorzustellen. In diesem Zusammenhang befasst sich die Arbeit mit der Abgrenzung insbesondere des Betreuten Wohnens zur stationären Heimunterbringung nach den Vorschriften des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Schwerpunktmäßig stellt sie dabei die Unterschiede zu den bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform I geltenden Regeln des Heimgesetzes dar. Im Anschluss daran werden mögliche Ansätze für eine konzeptionelle Umsetzung ambulanter Versorgungsformen gezeigt. Das Buch richtet sich vornehmlich an Träger von Pflegeeinrichtungen in Bayern, die beabsichtigen, ambulante Pflegekonzepte umzusetzen. Auch für Investoren und Bauträger, die die Errichtung Betreuter Wohnanlagen oder anderer ambulanter Versorgungskonzepte für Senioren in Bayern planen, kann die Arbeit von Interesse sein.
Autorenporträt
Matthias Keil, Jurist und Rechtsanwalt, arbeitet derzeit als Syndikusanwalt für die SeniVita Unternehmensgruppe, einem in Nordbayern ansässigen gemeinnützigen Träger von Altenpflege-, Behinderten- und Bildungseinrichtungen. Er ist dort unter anderem verantwortlich für die Bereiche Heimrecht und Recht der Pflege.