Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, sehr gut, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man sich mit dem Thema „e-commerce“ beschäftigt, ist es zunächst erforderlich, eine Begriffbestimmung vorzunehmen. Dabei ist festzustellen, dass der Begriff des „e-commerce“ nicht gesetzlich definiert ist. In dem WTO-Arbeitsprogramm E-Commerce wird der elektronische Geschäftsverkehr umschrieben als Produktion, Vertrieb, Vermarktung, Verkauf und Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege. Unter diese weite Bestimmung fallen alle Geschäfte, die mithilfe von elektronischen Mitteln durchgeführt werden, v.a. alle Geschäfte, die via Telefon, Telefax und Internet abgewickelt werden. Die Nutzung von Telefon und Telefax ist seit langem bekannt und stellt keine neuen Herausforderungen an die Rechtsordnungen. Anders ist es beim Internet, das viele neue Möglichkeiten in Bezug auf Geschäftsanbahnung und –durchführung bietet. Da sich die Seminararbeit mit dem Thema „WTO und e-commerce“ beschäftigt, wird im Folgenden bei der Verwendung des Begriffs „e-commerce“ zwar von der weiten Bestimmung des WTO-Arbeitsprogramms ausgegangen, jedoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass die meisten Probleme nur im Bereich des Internet bestehen.