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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auf einem Wahlplakat wird ‚Leben in Würde’ politisch versprochen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt der Grundsatz: „Die schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse durch Fragebogen verstößt gegen Art. 1 Abs. 1. Es ist mir der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auf einem Wahlplakat wird ‚Leben in Würde’ politisch versprochen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt der Grundsatz: „Die schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse durch Fragebogen verstößt gegen Art. 1 Abs. 1. Es ist mir der Menschenwürde unvereinbar, ‚wenn von jemandem ohne Grund Lichtbilder und Fingerabdrücke in einer Kartei der Polizei aufbewahrt werden.“ Was bedeutet der Begriff Würde, wenn er fast schon inflationär und scheinbar ohne Notwendigkeit der näheren Erläuterung, selbstverständlich, quasi selbsterklärend gebraucht wird? Anscheinend wird ‚Würde’ als universeller Ausgangspunkt rechtlicher, politischer, philosophischer und in jüngster Zeit auch biologischer Anschauungen und Wertungen des Menschen zur Hand genommen und die „Vorstellung, man könne ohne Hinsehen auf alle Umstände und alle betroffenen Interessen kategorische Unrechtsurteile abgeben und demgemäß absolute Grundrechte verbürgen“ kommt jedem gelegen, der nach der letzten Begründung verschiedener ethischer Überzeugungen sucht. Im Seminar: „Natur und Kultur“, auf dessen Grundlage diese Arbeit aufbaut, wurde der Begriff der Menschenwürde mehrfach als Argument, gegen welches nicht angekommen werden kann, ohne ethische Grundsätze moralisch vertretbar zu verletzen, verwendet und schien unbezwingbar. In dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, woher der Begriff stammt und wie er an Bedeutung bis hin zum ersten Artikel und Grundsatz des Grundgesetzes gewinnen konnte. Dabei wird der Kant’sche Würdebegriff zentral sein, denn er – soviel sei vorweggenommen – nimmt für das aktuelle Würdeverständnis die wesentlichste Vorreiterrolle ein. Auf welchen philosophischen Grundlagen basieren Kants Überlegungen? Warum hat sich gerade sein Verständnis so einflussreich ausgewirkt und wie hat sich der Begriff bis heute semantisch weiterentwickelt? Wie wurde er zur Grundlage deutscher und internationaler Rechtsprechung und Wertvorstellungen? Wie kann er definiert werden und welche Probleme treten dabei auf? Welche Zukunft hat der Begriff? Gerade weil das Konzept der menschlichen Würde so vielschichtig ist, soll in dieser Arbeit ein Abriss der wesentlichen Stationen gegeben werden.