Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Der rasante medizinisch-technische Fortschritt, der im letzten Jahrhundert begann und immer noch weiter geht, hat vielen Menschen ein längeres Leben beschert und auch viel Leid erspart. Allerdings hat er auch neue Probleme gebracht, die insbesondere das Lebensende betreffen. So ist es heute möglich und wird aufgrund der diesbezüglich unklaren Rechtslage auch befürchtet, dass medizinisches Handeln über das Notwendige hinaus geht und Menschen - ohne oder sogar gegen ihren Willen - am Leben gehalten werden und damit Leiden verlängert wird. Aufgrund dieser Problematik ist eine immer wieder neu aufflammende, vorrangig politische Debatte entstanden, in der über verschiedene Möglichkeiten diskutiert wird, mit denen Leiden verhindert und ein würdiges Sterben ermöglicht werden soll. Inhalt der Debatte sind insbesondere Diskussionen um eine mögliche Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe, um eine Ermöglichung von professioneller Beihilfe zum Suizid und um eine rechtliche Regelung von Patientenverfügungen. Dabei ist festzustellen, dass einige Aspekte der jeweils diskutierten Möglichkeiten nicht mit geltenden rechtlichen, ethischen und medizinischen Grundsätzen sowie den unterschiedlichen moralischen Vorstellungen der Bevölkerung vereinbar zu sein scheinen. In einem Punkt sind sich zwar alle einig: Es gibt derzeit keine klaren und einheitlichen Regelungen, die die Ermöglichung eines würdigen Sterbens sichern und alle möchten dafür sorgen, dass sich dies ändert. Doch darin, was würdiges Sterben für den Einzelnen tatsächlich bedeutet, bestehen große Unterschiede. Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit den mit dieser ethischen und rechtlichen Debatte in Verbindung stehenden Fragen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie, unter Berücksichtigung der aktuellen medizinisch-technischen Möglichkeiten, Handeln am Lebensende aussehen kann und darf, um Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Es sollen dazu die heute diskutierten einzelnen Möglichkeiten des Handelns am Lebensende in Bezug auf ein würdiges Sterben, unter Berücksichtigung der damit in Verbindung stehenden rechtlichen und ethischen Aspekte, vorgestellt werden. Schwerpunktmäßig soll es dabei um die Debatte um die aktive Sterbehilfe, um die Beihilfe zum Suizid, um Patientenverfügungen sowie dabei auch um eine vierte Möglichkeit, nämlich die Nutzung von Palliativmedizin und Hospizarbeit, gehen. Ziel ist es schließlich, einen Gesamtüberblick über die aktuelle Debatte zu erhalten.
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